- Liefer- und Montagetermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung oder Bestätigung verbindlich.
- Der vereinbarte Mietpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Beginn der Mietzeit zu zahlen. Geschieht das nicht, ist der Vermieter zur
fristlosen Kündigung berechtigt. Die durch eine solche Kündigung zusätzlich anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
- Montage- und Demontagekosten sind, soweit sie vereinbarungsgemäß gesondert berechnet wurden, bei Ingebrauchnahme des Messestandes fällig.
- Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
- Wir haften auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Beim Kauf eines Doppelstocks bleiben sämtliche von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum.
- Das gilt auch bei einer bestimmungsgemäßen Verbindung mit Grundstücken oder anderen beweglichen Sachen und bei einer Verarbeitung. In diesen Fällen erwerben wir
ggf. Miteigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldenforderung.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters bzw. des Verkäufers.
Stand Juli 2003.